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Gesamtanlage Wickstadt
Wichtigster Bestandteil der Wickstädter Gesamtanlage ist das geschlossene Hofgut des Klosters, das als Kulturdenkmal auch einzeln dargestellt wird. Das Hofgut liegt am rechten Nidda-Ufer. Eine von der Nidda betriebene Mühle ist inzwischen genauso beseitigt wie eine barocke dreibogige Bruchsteinbrücke über den Fluß. Das Dorf Wickstadt gruppiert sich nördlich des Hofgutes um die katholische Pfarrkirche Sankt Nikolaus und um den "Pfortenturm", einen mittelalterlichen wehrhaften Speicherbau in Fachwerk. Die Höfe und Gesindehäuser des Dorfes waren ursprünglich von einem von der Nidda abgehenden Graben umgeben, auf den es aber selbst im Parzellenbild keinen Hinweis mehr gibt. Die Gesamtanlage im Bereich des Dorfes ergab sich aus der Addition einzelner Höfe, der Weg nach Nieder-Florstadt ist im Westen eine historische Grenzmarkierung. Die Gesamtanlage Wickstadt wird durch den in der Feldlage westlich des geschlossenen Ortes angelegten Friedhof vervollständigt (vgl. Kulturdenkmäler, Sachgesamtheit Friedhof Wickstadt).
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |