Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Gesamtanlage Bönstadt
Die Siedlungsform Bönstadts wird von der Straße zwischen Assenheim und Erbstadt bestimmt, die den Ort gewunden durchquert. Während im Westen Bönstadts kurze, von der Hauptstraße (Assenheimer / Erbstädter Straße) abgehende Stichwege zu einer flächigen Ausdehnung des Dorfes beitragen, entspricht das Bild im Osten eher dem eines linear ausgelegten Straßendorfes. Der Ursprung des geschlossenen Dorfes mit seinem bislang beschriebenen Grundriß ist vermutlich hochmittelalterlich. Entlang des Dorfrandes geben erhaltene Wege und Flurbezeichnungen Hinweise auf einen ehemaligen Haingraben als Befestigung. Sein Verlauf wurde zur Abgrenzung der denkmalgeschützten Gesamtanlage Bönstadts herangezogen. Zu ihr gehören auch die ehemals vor dem Haingraben gelegenen Gärten. In dem wachsenden Ort tragen sie dazu bei, daß der historische Kern Bönstadts auch innerhalb eines größeren Siedlungsgeflechtes sichtbar bleibt. In der Binnenstruktur des älteren Bönstadt fällt ein besonders großes Gehöft am nördlichen Ortsrand auf (Hofgasse 1), das vielleicht aus ursprünglich adeligem Besitz stammt. Die übrigen, etwas kleineren Bauerngehöfte sind in ihrer Ausdehnung sehr einheitlich. Die Vielzahl erhaltener Bauten des 18. Jahrhunderts, in Einzelfällen auch des 17. Jahrhunderts formen historisch geprägte Straßenbilder. Durch den Abbruch der alten Bönstädter Kirche 1965 und einen Neubau, der die gestaltende Kraft des Vorgängerbaus vermissen läßt, stellt sich leider gerade in der Mitte Bönstadts eine spürbare Leere ein. Das historische Bauensemble des Ortes wird dadurch in der Nachhaltigkeit seines Eindruckes geschmälert.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |