Hauptstraße 35-41, Gesamtanlage
Hauptstraße, rückwärtiger Scheunenkranz, Gesamtanlage
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Lahn-Dill-Kreis
Braunfels
Bonbaden
  • Gesamtanlage Historischer Ortskern
Gesamtanlage

Das ausgewählte Gebiet umfasst den markantesten Teil des alten Ortskerns. Dazu gehören u.a. die barocken Hofanlagen an der Bachseite der Hauptstraße, die teilweise auf recht schmalen Grundstücken als Winkel- oder Parallelhöfe errichtet wurden. Zwischen Nr. 43 und 29 häufen sich die giebelständigen Bauten in einer fast regelmäßigen Abfolge. Im südlichen Teil dagegen finden sich vermehrt traufständige Bauten, bei denen in einigen Fällen die schmalen Grundstücke durch nachträgliche Erbteilung bedingt sind. Zu den Besonderheiten der Hofanlagen gehören eine überbaute Torfahrt (Hauptstraße 27) sowie zwei Hüttenberger Tore (Hauptstraße 8, Nachbau mit alter Inschrift; Nr. 23). Bei Hauptstraße 22 eine relativ alte Scheune. Nach Westen hin schließen sich die Scheunen zu einer weitgehend geschlossenen Reihe zusammen, wobei diejenigen des südlichen Bereiches vorwiegend aus der 1. Hälfte des 19. Jhs., besonders aus der Zeit nach dem Dorfbrand von 1846, stammen: Nr. 7, 1830 von Christian Homersheuser, vermutlich Trommershäuser aus Laufdorf, nachweisbar auch in Leun. Nr. 15, 1850 von Tromershäuser. Nr. 19 nach 1846. Hinter den Scheunen liegen ähnlich ungestört die Gärten, die bis über den Solmsbach hinausreichen, wie die Flurbezeichnung Scheuergärten zusätzlich belegt. Einen bedeutenden Anteil an diesem Grüngürtel hat auch der sehr weitläufige Pfarrgarten bei Hauptstraße 49. Die Gesamtanlage wird erweitert durch die oberhalb der Hauptstraße gelegenen Teile der Schulstraße mit der von weitem gut sichtbaren Schule.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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