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Südlicher Torbau des Klosters, 1721 als zweigeschossiger Bau mit Mansarddach und seitlichem Treppenhaus errichtet; im Obergeschoß ein Festsaal mit Stuckdecke. Bemerkenswert ist die bewegte architektonische Gliederung und der reiche, plastisch hervortretende Bauschmuck. Die Entstehung des Baus fällt in eine Blütezeit des Klosters unter Abt Andreas Brandt, der von 1681-1725 amtierte. Der den Klosterbezirk nach Süden verlassende Weg wird auf der östlichen Seite von der Bruchsteinmauer des Klostergartens begleitet.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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