Im Kloster 8
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Wetteraukreis
Niddatal
Ilbenstadt
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Ehem. Armen- und Fremdenhaus
Flur: 1
Flurstück: 129/3, 476

Westlich unmittelbar vor der ehemaligen Klosterkirche ein zweigeschossiger Massivbau mit Krüppelwalmdach; inschriftlich in einem Türsturz 1705 datiert. Er ist von einem Hof mit mehreren Nebengebäuden umgeben, die ebenfalls denkmalwerter Bestandteil des klösterlichen Bauensembles sind. Der Hof wird auf seiner Nordseite von der alten Zehntscheune des Klosters begrenzt, die auch von hier aus zugänglich ist (vgl. Ökonomiehof). Auf der südlichen Giebelseite des Hauptbaus des Hofes, des Armen- und Fremdenhauses, eine historische Sonnenuhr.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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