Portal Priorsbau
Nonnenhof 1
Nonnenhof 1
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Nonnenhof 1
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Wetteraukreis
Niddatal
Ilbenstadt
  • Nonnenhof 1
''Nonnenhof'', ehem. Prämonstratenserinnen-Kloster Nieder-Ilbenstadt
Flur: 15
Flurstück: 16/1

Wahrscheinlich gleichzeitig mit dem 1123 von Gottfried von Kappenberg gestifteten Prämonstratenserkloster entstand in Ilbenstadt ein Nonnenkloster desselben Ordens. Beide Klöster kamen nach ihrer Aufhebung 1803 an die Grafen von Leiningen-Westerburg, die sie 1921 an den hessischen Staat verkauften. Das ehemalige Nonnenkloster ist seit diesem Zeitpunkt Staatsdomäne. Es zeigt sich heute als hofartig geschlossener Komplex am Fuße eines Höhenrückens längs des Niddatals und in einer Ausbuchtung, die der in vergangener Zeit mäandrierende Fluß ausgewaschen hat. Der südwestlich des Hofes ansteigende Jungfernberg soll künstlich erhöht worden sein. Sämtliche als historisch anzusprechende Gebäude stammen aus der Zeit nach dem 30jährigen Krieg. Sie sind einschließlich einer hofnahen Koppel vollständig von einer Bruchsteinmauer eingeschlossen. Das aus Richtung Ilbenstadt zu erreichende Hoftor wird von einer Pforte flankiert, die 1585 datiert ist und eine feine Profilierung ihrer Bauglieder aufweist. Ein seitlich davon zugesetzter Torbogen trägt die Jahreszahl 1699. Im Hof selbst wird der nordwestliche Teil von drei freistehenden, durch die ehemalige Klostermauer aber verbundenen Wirtschaftsgebäude geprägt. Vollständig in Bruchstein wurden sie Anfang des 18. Jahrhunderts errichtet. In dem südöstlich gegenüber gelegenen Hofteil dominiert der gestreckte „Nonnenbau“, sein Portal auf der nördlichen Längsseite ist inschriftlich 1696 datiert. Quer zum „Nonnenbau“ inkorporiert eine Lagerstätte aus den 1930er Jahren die Außenwand eines weiteren älteren Gebäudes mit allerdings unbekannter Zweckbestimmung. Seitlich des anfangs erwähnten Hoftores schließlich ein zweigeschossiger, verputzter Fachwerkbau mit Querhaus in der Eingangsachse. Er wurde 1670 von dem Ilbenstädter Abt Leonhard Pfreundschick für den Prior Werner Klein erbaut, der für die Wirtschaftsführung des Nonnenklosters verantwortlich war (Inschrift in dem hölzernen Portal des Gebäudes). Die Lücke zwischen Fachwerkbau und südöstlichem Gebäude wird durch einen weiteren einstöckigen Wirtschaftsbau wohl des 18. jahrhunderts geschlossen. In der Mitte des Hofes ursprünglich die Klosterkirche; 1712-1714 letztmals erneuert, wurde sie 1815, nach der Auflösung des Klosters, abgebrochen. Der Verlust der Kirche läßt im Erscheinungsbild des „Nonnenhofes“ den Charakter der Domäne vorherrschend werden, der historische Wert der verbliebenen Klosterbauten wird davon aber nicht beeinträchtigt.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

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Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
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Jüdischer Friedhof
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Grenzstein
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