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Gesamtanlage Kaichen
Der historische Ortskern Kaichens hat einen beinahe quadratischen Umriß. Entlang des nördlichen Ortsrandes zeigt das Parzellenbild noch den Verlauf eines Haingrabens, der Kaichen ursprünglich sicher vollständig umgab. Der Straßenname "Steinerne Pforte" weist auf Torbauten hin, die die Ortszugänge zu sichern hatten. Das Innere des Dorfes ist regelmäßig erschlossen. Es ist anzunehmen, daß die grundlegende Siedlungsform mit ihrer ausgeprägten Bebauungsdichte hochmittelalterlichen Ursprungs ist. Die erhaltenen historischen Bauten stammen überwiegend aus dem 17. und 18. Jahrhundert, entlang der den Ort in Nord-Süd-Richtung durchquerenden Freigerichtsstraße ist auf einige Gehöfte aus dem 19. Jahrhundert zu treffen. Höhepunkt des Kaicher Ortsbildes ist sicher die platzartige Einmündung der Brunnenstraße in die Freigerichtstraße mit dem ehemaligen Amtshaus der Burg Friedberg in der nach Westen gerichteten Blickachse. Die Gerichtsstätte der "Grafschaft" Kaichen liegt südlich der geschlossenen Ortslage an der Freigerichtsstraße und ist unter den Kulturdenkmälern erfaßt.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |