Neugasse aus westlicher Richtung
Turmgasse von der Bingenheimer Straße aus
Bingenheimer Straße mit dem Hof Nr. 26 in der Blickachse
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Wetteraukreis
Reichelsheim
  • Gesamtanlage
Reichelsheim

Gesamtanlage Reichelsheim

Die Geschlossenheit und Regelmäßigkeit in der Anlage des historischen Ortskerns von Reichelsheim ist ein in der Wettterau häufig anzutreffendes Phänomen, und zwar gleichermaßen bei Städten und Dörfern. Die für das 15. Jahrhundert überlieferte Umwehrung von Reichelsheim markiert ein Entwicklungsstadium, das unter dem Aspekt historischer Siedlungsbildung nicht weiter überschritten wurde. So ist der Verlauf der Befestigung mit erhaltenen Überresten auch für die Abgrenzung der denkmalgeschützten Gesamtanlage maßgeblich geworden. Im Westen folgt sie dem von Unterer und Oberer Haingasse vorgegebenen Halboval, im Osten dem von Neu- und Turmgasse bestimmten Rechteckumriß. Zur Horloff hin, also gleichfalls im Osten von Reichelsheim, und im Süden wurden Gärten, die sich der historischen Ortsgrenze anschlossen, in den denkmalgeschützten Bereich aufgenommen. Da sie zumindest teilweise schon aufgesiedelt sind, wurden sie nicht grün wie sonst Gärten und Parks gekennzeichnet, sondern orange wie die übrigen baulichen Gesamtanlagenbereiche. Am westlichen Rand wurde ein vermutlich im 19. Jahrhundert vor der geschlossenen Ortschaft neu angelegter Friedhof sowie einige jenseits der alten Befestigungslinie entstandene Bauerngehöfte einbezogen.

Das Rückgrat des Reichelsheimer Ortsgrundrisses ist eine in nord-südlicher Richtung verlaufende, dem Horloff-Tal folgende Durchgangsstraße (Bingenheimer Straße/Florstädter Straße). Die Ortszugänge waren durch Torbauten gesichert. In deren Nachfolge prägt heute im Norden ein Ensemble historischer Gehöfte (Bingenheimer Straße 23 und 26) und Fachwerkbauten (Bingenheimer Straße 22 und 25) den Zugang zu Reichelsheim. Im Süden war es bis Anfang des 20. Jahrhunderts das ehemalige nassauische Amtshaus, das dort dieselbe Aufgabe erfüllte. 1910/12 wurde es durch ein Lehrerwohnhaus ersetzt (Florstädter Straße 16), das nicht in ursprünglicher Form erhalten ist. Lediglich das auf derselben Parzelle errichtete Spritzenhaus verfügt noch über einige Markanz im Ortsbild. Die angegebene Durchgangsstraße tangiert etwa in der Mitte Reichelsheims den Kirchhof mit der Pfarrkirche (Florstädter Straße 2-4). Zusammen mit dem nördlich des Kirchhofes gelegenen Rathaus (Bingenheimer Straße 1) bezeichnet die Pfarrkirche den Ortsmittelpunkt.

Die seitlich von Bingenheimer und Florstädter Straße gelegenen Siedlungsgebiete werden von einer Folge meist paralleler Gassen (Leitern) erschlossen. Im Westen Fachwerkstraße, Schweizer Gasse, Kirchgasse und Sandgasse, im Osten Turmgasse, Bachgasse, Haspelgasse, Römerberg und Neugasse. Es ist möglich, daß das noch bestehende westliche Tor in der Achse der Kirchgasse eine Entsprechung im Osten in der Bachgasse hatte. Es hätte dort zu einer Horloff-Furt als Vorläufer der Brücke von 1864 geführt. Ins Auge fällt eine regelmäßigere Anordnung und Stellung der Bauerngehöfte in der östlichen Hälfte von Reichelsheim (besonders südliche Neugasse), auch sind dort die größeren Hofanlagen anzutreffen (etwa Römerberg 1 und in der Umgebung des Kirchhofes). Im westlichen Reichelsheim befinden sich dagegen auch ausgesprochene Kleingehöfte wie Schweizer Gasse 3. Die historische Bausubstanz der Gehöfte stammt meist aus dem 17. und 18. Jahrhundert. Im gesamten Ortskern von Reichelsheim prägen sie historische Straßen- und Platzbilder. Sie haben hinsichtlich der Bauten überwiegend die Charakteristika der Neuzeit, die grundlegende Siedlungsstruktur ist jedoch hoch- bis spätmittelalterlich geprägt. Die Reichelsheimer Gesamtanlage spiegelt ein besonders typisches historisches Siedlungsbild der Wetterau wieder und zeichnet sich durch die Dichte historischer Bausubstanz aus.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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