Am Eichberg, Blick in den Stadtpark
Am Eichberg, Brücke über den Mühlgraben, historische Fotografie
Am Eichberg, Eingang zum Stadtpark
Am Eichberg, Geländer der Brücke über den ehemaligen Mühlgraben
Am Eichberg, Plan der Brücke über den Mühlgraben
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Vogelsbergkreis
Lauterbach
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Stadtpark und Anlagen am Rotenrain
Flur: 13
Flurstück: 195/6, 195/7, 199, 200, 238, 239, 240, 253, 254/17, 254/18, 254/19, 256/2, 256/5, 256/6, 264/12, 381/2, 382/1, 391, 392, 393/1, 393/2, 434/1, 438

Im Süden der Stadt hat sich eine größere Fläche erhalten, die vor allem unterschiedliche Ausprägungen der Gartenkultur von der Wende zum 19. bis in das 20. Jahrhundert hinein vermittelt.

Sie umfasst den Osthang des Eichbergs und den nach Südwesten anschließenden Rotenrain. Hier waren in reizvoller Lage zu Beginn des 19. Jahrhunderts großbürgerliche Gärten angelegt worden. Ein Reisender empfahl 1813: "Wenn Du nach Lauterbach kömmst, so versäume ja nicht den Garten des Herrn Rath [Georg Christian] Dieffenbach, eines sehr humanen, gastfreyen Mannes ... zu besuchen; dieser Garten ist ein Denkmahl der menschlichen Ausdauer, indem er, einem steilen Felsen abgewonnen, ein Meisterstück der Gartenkunst ist." Von dieser Anlage blieb ein Gartenhaus (Am Eichberg 37) in situ erhalten. Ihr schloss sich nach Südwesten der Garten der Familie Diehm an, der 1822 durch Johann Friedrich Diehm jun. entlang des Rotenrains erweitert wurde. Geplant war an diesem nach Süden gerichteten Hang Wein- und Obstanbau, tatsächlich scheint das Gelände, da es um 1830 als "Grabgarten" bezeichnet wurde, auch landwirtschaftlich genutzt worden zu sein. Außer einem Gartenhaus (vgl. Am Eichberg 26) blieb die alte Erschließungsstruktur erhalten: schmale, teils gepflasterte Wege parallel zum durch Trockenmauern terrassierten Hang sind durch Treppen verbunden.

Den architektonischen Abschluss der Anlagen am Rotenrain, bevor sie anschließend in die Landschaft übergehen, bildet im Südwesten das sogenannte Schneckentürmchen. Es tritt an der oberen Hangkante rondellartig vor und bietet einen weiten Ausblick über das Lautertal bis hin zur Kirche und Schule von Blitzenrod. Auch besteht ein wirkungsvoller Sichtbezug zum Hainigturm, jedoch ist das Schneckentürmchen deutlich älter als dieser. Von seiner Architektur und seinem Standpunkt her ist der kleine Bau noch dem Zeitgeschmack der Burgenromantik zuzuordnen. Die bürgerlichen Gärten am Osthang des Eichbergs wurden ab 1898 im Zusammenhang mit dem sog. Schloss Eichhof (Am Eichberg 41) für Friedrich Hermann Riedesel zu einem aristokratischen Landschaftspark überformt. Die Planung und die Lieferung der Pflanzen erfolgten durch den Gartenarchitekten Franz Heinrich Siesmayer aus Frankfurt am Main. Aus dieser Zeit blieben ein großer Teil des heutigen Baumbestandes und die Grundzüge der Parkgestaltung erhalten; der direkte Bezug zum bekrönenden Schloss ist freilich durch jüngere Erweiterungsbauten gestört. Der Hauptzugang zum Park von der Straße Am Eichberg her führt zunächst durch ein Portal, dessen genutete Säulen aus Muschelkalk 1903 durch die Firma Philipp Holzmann, Frankfurt am Main, hergestellt wurden. Dazwischen schmiedeeiserne Torflügel. Die beiden kurz darauf den Weg säumenden Geländer mit barockisierenden Balustern begleiteten ehemals die Brücke über den hier fließenden Mühlgraben. Der Hauptweg (1906: "Fahrweg nach Schloß Eichhof") führt anschließend S-förmig zunächst durch eine Wiesenfläche, dann, nachdem er das ursprüngliche Gärtnerhaus (Am Eichberg 43) passiert hat, den Hang zum Eichhof hinauf. Am ansteigenden Weg blieben zwei neubarocke, als Voluten gestaltete Podeste für eine Sitzbank erhalten sowie im Hangbereich eine in den anstehenden Basalt gearbeitete "Grotte".

Nach dem Ersten Weltkrieg konnte das Gelände als Stadtpark in eine öffentliche Nutzung überführt werden.

Der Stadtpark und die Anlagen am Rotenrain bilden ein Kulturdenkmal aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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