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Der Friedhof wurde 1898 etwa gleichzeitig mit der Gründung der jüdischen Gemeinde Lauterbachs unweit des christlichen Friedhofs angelegt.
In vier Reihen angeordnet sind 59 Grabsteine erhalten, meist sowohl mit hebräischen wie auch deutschen Inschriften. Die älteren Grabmale sind zum Teil aus Sandstein und haben eine traditionelle, dem Klassizismus verpflichtete Stelenform. Zwei heben sich durch ihre barockisierende Gestaltung hervor. Für die jüngeren wurde Granit als Material gewählt, hier erscheint auch die Form der Ädikula. Die Grabstellen sind in Ost-West-Richtung ausgerichtet und weisen fast alle Einfassungen auf; bemerkenswert ist darunter die eiserne Einzäunung eines Doppelgrabes.
Die letzte Bestattung fand 1938 statt.Der jüdische Friedhof Lauterbachs ist mit allen Grabdenkmalen und den erhaltenen Teilen der Einfriedung Kulturdenkmal aus geschichtlichen und wissenschaftlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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