Bahnhofstraße 44, Grabmal Kanzau
Gymnasium, Wandbild an der Fassade
Bahnhofstraße 44, ehem. Höhere Bürgerschule
Bahnhofstraße 44, Gymnasium
Bahnhofstraße 44, Grabmal Stöpler
Bahnhofstraße 44, Grabmal Graulich
Bahnhofstraße 44, Gynmasium, Wandbild im Treppenhaus
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Vogelsbergkreis
Lauterbach
  • Bahnhofstraße 44
ehem. Höhere Bürgerschule, Gymnasium und Grabsteine des Alten Friedhofs, Gymnasium
Flur: 2
Flurstück: 226/5

Auf dem Gelände des seit 1842 nicht mehr belegten, aber noch bis auf die 1873 abgebrochene „Totenkirche" St. Wendel erhaltenen Friedhofs wurde 1902 die Höhere Bürgerschule erbaut. Dabei sollten die Anlagen des Friedhofs und die noch stehenden Grabmale so weit wie möglich geschont werden. Jedoch ging damals und in der Folgezeit der recht bemerkenswerte Bestand an historischen Grabmalen fast vollständig verloren. Erhalten blieben bis heute drei klassizistische Grabsteine:

1. Kunst- und sepulkral- sowie stadtgeschichtlich von hoher Bedeutung ist das Grabdenkmal für den riedeselischen Rat Johann Gottlieb Kanzau, der 1775 verstarb: Über dreiseitigem Postament, das mit einem Gesims abschließt, erhebt sich ein ebenfalls dreiseitiger, auf drei Schädeln ruhender Obelisk, der an der Spitze girlandenbekränzt ist und durch eine flache Urne bekrönt wird. Die ausführliche Inschrift berichtet über den aus Anklam über Schlitz nach Lauterbach gekommenen Rat und Amtmann, der „mit seinem zeitlichen Güterseegen zur Erziehung armer Weißen dem Lande nützlich" war. Das aus Sandstein gearbeitete Denkmal wurde 1986/88 restauriert.

2. Ein flacher roter Sandstein, oben dachartig abgeschrägt und an den Seiten mit vertieften Inschriftflächen versehen, erinnert an eine riedeselische Hausangestellte. Der Text ist von sozialgeschichtlichem Interesse: „Hier ruht / Helene Stoeplern / die ihren Beruffe tr(e)u mit seltener Selbstvergessenheit vier G / enerationen hindurch der RIEDESELSCHEN FAMILIE diente, ein(e) / weite Reise nach fernden Weldtheilen die Gefahren der S(ee) / manche andere Beschwerde nicht scheute und in / Bewustsein ihrer erfüllten Pflichten ruhig entschlief"; „Sie starb / (de)n 25ten December 1811 in ihrem 84ten Iahre / (moe)ge ihr Andenken den Lebenden zu Beyspiele / dienen".

3. Große, schlichte Urne auf kubischem Sockel. Der Sockel zeigt an den Seiten Reliefs mit Todessymbolik: Totenschädel, verlöschende Kerze, den Kopf des Gottes der Zeit, Chronos, dahinter gekreuzt Sense und Fackel. Die Inschriften sind ein Beispiel der spätklassizistischen Tendenz, Trauer an Grabdenkmalen öffentlich zu machen: „RUHE STAEDTE / DER / ELISABETHA GRAULICH / AUS KESTRICH / GEBOHREN DEN 11den FEBRUAR / 1789 / VERMÄHLT [...] Maerz 1817 / GESTORBEN / DEN (22den) DECEMBER 1818. DEM ANDENKEN / INNIGSTER LIEBE WEIHET / DIESE DENKMAL / DER GATTE DER RUHENDEN / DER NUR KURZE ZEIT DIE GLÜCKLICHEN STUNDEN / EINER VERGNÜGTEN EHE / GENOSS / DIE DER TOT NUR ALLZU FRÜH / TRENNTE / ABER NIE AUS SEINER SEELE VERLÖ / SCHEN WERDE / Johannes Tresser".

Die drei erhaltenen Grabzeichen des alten Lauterbacher Friedhofs sind Kulturdenkmäler aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen.

Ehem. Höhere Bürgerschule

Gegen Ende des 19. Jahrhunderts ließ sich die Einrichtung einer öffentlichen höheren Schule in Lauterbach nicht mehr verzögern. So wurde 1895 ein privates Institut zur Höheren Bürgerschule umgewandelt, die zunächst im Goldenen Esel (vgl. Obergasse 44) untergebracht war, bald aber eigene Räume benötigte. Als Platz für einen Neubau wurde der ehemalige Friedhof ausgewählt und dort 1902 nach Plänen des Kreisbauinspektors Kranz das erste moderne Schulhaus Lauterbachs errichtet. Kubischer, zweigeschossiger Putzbau, gegliedert durch Eckquaderung und große, die Schulräume belichtende Fenster mit Sandsteingewänden, diese teils mit reduzierten Vorhangbogenformen. Zur Friedhofstraße ein Treppenhausvorbau mit überbautem Zugang, zur Bahnhofstraße ein Seitenrisalit mit hohem geschweiftem Giebel. Den ehemaligen Haupteingang neben dem Risalit bekrönte ursprünglich ein steinernes Relief mit den drei Lilien des Stadtwappens, Ausdruck des Stolzes über die Einrichtung der Schule. Beim Umbau zu Beginn der 1950er Jahre ausgebaut, war es bereits 1977 verschwunden. (g,s)

Gymnasium

Erweiterungen der Schule fanden nach dem Krieg durch das Staats- bzw. Kreisbauamt Lauterbach statt. Ein unmittelbarer Anbau, wie er 1939 in kopierend angepasster Gestaltung projektiert worden war, erschien nunmehr sowohl „grundrißtechnisch als auch aus ästhetischen Gründen indiskutabel". Somit entstanden die beiden den Schulhof begrenzenden Erweiterungsflügel ab 1954 und 1958 ohne engen Anschluss an den Altbau und in zeitgemäßer Architektursprache. Die Verbindung stellt ein eingeschossiger Trakt her, der die Toilettenanlagen und einen halboffenen Gang enthält, dessen Überdachung zum Schulhof hin auf einer Reihe schlanker Rundstützen ruht. Von den neuen Schulbauten wurde zunächst der nordwestliche Flügel errichtet. Die erste Planung war noch in einem aus den 30er Jahren übernommenen Stil gehalten (vgl. die ehem. Landwirtschaftsschule, Goldhelg 20, und die Stadtschule), durchgeführt wurde aber - wie wenig später auch beim zweiten Flügel - ein moderner, durch Auflösung der hofseitigen Wandflächen in Fensterbänder gut belichteter Klassentrakt in Stahlbetonskelettbauweise. Als Gelenk zwischen den beiden im rechten Winkel angeordneten Erweiterungsbauten fungiert die (ursprünglich eingeschossige und verglaste) Pausenhalle.

Die Kunst-am-Bau-Idee fand ihren Ausdruck im Treppenhaus des ersten Erweiterungsbaues mit einem Gipsschnitt von Ewald Christian Tergreve sowie durch ein Wandbild an der dem Schulhof zugewandten Seite des zweiten Erweiterungsbaues.

Der Charakter der Architektur wurde leider in jüngster Zeit durch zu massiv wirkende Ausbauten (u.a. Überbauung der Pausenhalle) und neue Fenster (anstelle der ursprünglich asymmetrisch unterteilten und aus Metall hergestellten) stark beeinträchtigt. Dennoch bleibt der Schulbau als Ausdruck modernen Bauens der frühen Nachkriegszeit mit entsprechender, das Zeitempfinden spiegelnder künstlerischer Ausgestaltung sowie durch seine städtebauliche Positionierung Kulturdenkmal.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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