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Das Amtsgericht Lauterbach erhielt 1958 bis 1962 ein eigenes Gebäude, in bescheidener Bauweise durch das Staatsbauamt Gießen entworfen. Anspruchsvoll ist jedoch die Ausgestaltung des Gerichtssaales durch drei hochformatige Wandgemälde von Ewald Christian Tergreve an der Wand hinter dem Richtertisch, sie „schmücken den Raum, aber sie sind weit mehr als nur Schmuck, sie sind in ihrer Aussagekraft so mächtig und eindringlich wie eine gute Predigt in der Kirche und der Bestimmung des Raumes angemessen" (C. Runge). Dargestellt sind biblische Themen: der Brudermord Kains, das erste Menschenpaar und die Rückkehr des verlorenen Sohnes. Vermittelt wird das zwischen Schuld und Gnade „in-die-Welt-gestellt-Sein" des Menschen.
Der Saal ist mit seiner originalen Einrichtung und der künstlerisch anspruchsvollen Wandgestaltung von kulturgeschichtlicher und künstlerischer Relevanz.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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