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Auf Basaltsockel eingeschossiges, traufständiges Doppelhaus unter kielbogig geschweiftem, mit fast hausbreiter Schleppgaube versehenem Satteldach. Insgesamt verschindeltes Fachwerk. Die an der Traufseite zur Straße gelegenen Eingangstüren, Klappläden und die Fenster des linken Hausteils entstammen der Bauzeit. Links außerdem eine Freitreppe mit eisernem Geländer. Als Vierfamilienhaus 1927 nach einem Entwurf von Adolf Pfeiffer für die Gemeinde Blitzenrod errichtet. Kulturdenkmal aus orts- und architekturgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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