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Main-Kinzig-Kreis
Hanau
  • Schloßplatz 1
Marstall/Stadthalle
Flur: 26
Flurstück: 213/3

Baujahr: 1701-1712/13

Baumeister: Julius Ludwig Rothweil (Entwurf, Baubeginn); Ingenieur Girard (Bauweiterführung nach 1702).

An-/Umbauten: Umbau zur Stadthalle 1928

(Arch.: Goerg Roth); Fassadenneubau (Arch.büro Schad & Roth); Anbau Treppenturm, Bühnenturm und Südfoyer 2002 (nach Plänen Arch. Krebs/Hanau)

Auf Kies gegründeter Massivbau, unter Graf Philipp Reinhard zunächst als Reithaus begonnen und nach dem Tod des Grafen 1712 als Marstall vollendet. Der Marstall zeigt sich heute steinsichtig (Basaltbruchstein), doch legen die in Ziegel flüchtig ausgelegten Entlastungsbögen über den Fenstern als auch die Bearbeitungsspuren auf den Gewändesteinen nahe, dass das Gebäude dem damaligen Zeitgeschmack gemäß einst verputzt oder zumindest geschlämmt war (siehe auch Profilleiste aus Sandstein als optischer Abschluß des Gebäudes).

Auf die historische Nutzung (Kutschen-, Stallhaus, Reithalle) des 2002 erneut um- und ausgebauten Marstalls verweist heute einzig das seitliche, acht Meter hohe und im Südfoyer integrierte Stichbogenportal, dessen flankierende reliefierte Pilaster Zubehör der Reiterei abbilden. Im Giebelfeld des überfangenden Dreieckgiebels (heute im Obergeschoss des Foyers) befindet sich das Hanau-Lichtenberger Wappen.

Bei dem Umbau des Marstalls zur Stadthalle 1928 legte man eine klassizierende, von einem Dreieckgiebel überfangene Quaderfront vor, deren Flächigkeit tief schattende Fensterbahnen (hölzerne Sprossenfenster des Wiederaufbaus erhalten) und ein dünnes vorkragendes Vordach betonen. Trotz der Teilzerstörung 1945 blieb das repräsentative Vestibül mit der zweiläufigen Freitreppe und den obergeschossigen Wandelgängen unversehrt erhalten, eine Raumkonzeption, die mit den um 1950 durchgeführten Erneuerungen (beispielsweise Schwingtüren in Metallrahmen; Beleuchtungskörper) gestalterisch harmoniert. Bei der Restaurierung 2001 wurden die Arkaden der Garderoben ebenso wie einige Farbreste der ursprünglichen Farbfassung (Garderobenbögen: rot; Kassenhalle: grün; Vorhalle: beige, blau) freigelegt; aufgrund der spärlich überlieferten Farbbefunde lehnte man sich jedoch bei der farblichen Neufassung an die Farbfassung der Nachkriegszeit an. Der hintere Teil des Marstalls wird auch nach dem umfassenden Umbau wie zuvor als Aufführungssaal genutzt.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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