Haingraben 17, ehemalige Wasserburg
Haingraben 17, Einfriedung und Allee zur ehemaligen Wasserburg
Zustand 2023 (Foto: W. Fritzsche)
Graben und Brücke (2023) (Foto: W. Fritzsche)
Graben und Brücke (2023) (Foto: W. Fritzsche)
Zustand 2023 (Foto: W. Fritzsche)
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Wetteraukreis
Rosbach vor der Höhe
Nieder-Rosbach
  • Haingraben 17
Ehem. Wasserburg
Flur: 1
Flurstück: 615/15

Nordöstlich vor Nieder-Rosbach und auf der rechten Uferseite des Rosbaches gelegen; die Burg soll im 13. oder 14. Jahrhundert von den Herren von Carben errichtet worden sein. Von 1503 bis 1816 war sie im Besitz der Herren von Greiffenclau zu Vollrads, die 1710 ein neues Herrenhaus errichteten. Inzwischen ist es gemeindliches Eigentum und dient gegenwärtig als Sitz von Verwaltungsstellen. Der Bau von 1710 ist zweigeschossig über hochliegendem Sockel. Sockel und erstes Geschoß massiv errichtet, darüber ein Fachwerkgeschoß. Von der Fachwerkkonstruktion bemerkenswert die Aussteifung der Giebelwände durch Streben, die von einem gemeinsamen Schwellen-Fußpunkt fächerförmig in den Eckpfosten und in das Rähm eingreifen.

Das Portal auf der südlichen Längsseite über eine dreibogige Bruchsteinbrücke zugänglich. Die Brücke überquerte den Wassergraben, der vor der Süd-Ost-Eke des Gebäudes wiederhergestellt wurde.

Dem Herrenhaus ursprünglich vorgelagert ein Ökonomiehof, an seiner Stelle jetzt eine Schule. Über den Schulhof führt eine Robinienallee zur angesprochenen Bruchsteinbrücke. Entlang des Haingrabens sind Bruchsteinmauerabschnitte erhalten. Sie gehen auf Gebäude des Ökonomie-Hofes zurück und sind als Teil einer äußeren Wasserburg-Einfassung anzusehen. Die ehemalige Nieder-Rosbacher Wasserburg ist mit Herrenhaus, Bruchsteinbrücke, rekonstruiertem Wassergraben und angeführten Bruchsteinmauern ein Kulturdenkmal aus siedlungs- und ortsgeschichtlichen Gründen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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