Homburger Straße 1a/3, spätgotischer Wehrturm
Homburger Straße 1a/3, Wappenstein
Homburger Straße 1a/3, Wohnhaus von 1738
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Wetteraukreis
Rosbach vor der Höhe
Ober-Rosbach
  • Homburger Straße 1a
  • Kirchstraße 4a
  • Homburger Straße 3
Ehem. herrschaftliches Gut und spätgotischer Wehrturm
Flur: 1
Flurstück: 621/5, 623/4, 623/5

Die 1644 in den Adelsstand erhobene Familie Fabricius von Westerfeld unterhielt in Ober-Rosbach ein Gut. Unter der vorübergehenden Verwaltung der angeheirateten Familie Wiesel entstand 1738 ein neues, mit Mittelrisalit zur Homburger Straße gerichtetes herrschaftliches Wohnhaus. Es ist zweigeschossig, verputzt und hat ein Mansarddach, der Mittelrisalit mit Doppelwappen der Familien von Westerfeld und Wiesel, inschriftlich 1738 datiert. 1753 übernahm die Gemeinde das verschuldete Gut und veräußerte es nach einer Teilung in zwei Besitzhälften weiter. Zu dem aus der südlichen Gutshälfte hervorgegangenen Hof gehört ein spätgotischer Wehrturm. Entstanden vor 1500 als Fruchtspeicher und Wohnturm ging er vermutlich aus dem zuerst Nassauer, dann Trierer Amtssitz in Ober-Rosbach hervor. Barockes Herrenhaus und spätgotischer Wehrturm sind aufgrund ihrer ortsgeschichtlichen und bautypologischen Bedeutung jeweils Kulturdenkmal.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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