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Gesamtanlage Rodheim
Die Gesamtanlage Rodheim umfaßt den auf das Mittelalter zurückgehenden, Ende des 14. Jahrhunderts befestigten Kern des Dorfes, ein Erweiterungsgebiet von Anfang des 18. Jahrhunderts im Norden der Ortschaft (Nieder-Wöllstadter Straße) sowie einige Höfe im Süden als Teil des Ortswachstums um die Mitte des 19. Jahrhunderts. Von der Ortsbefestigung, die aus einem geschlossenen, turmbewehrten Mauerring mit innerem Wehrgang und äußerem Haingraben sowie zwei Torbauten bestand, gibt es nur geringfügige Reste (Mauerabschnitt auf der Parzelle von Königstraße 1, Reste des nördlichen Torbaus bei Nieder-Wöllstadter Straße 8). Der Befestigungsverlauf konnte aber für die Abgrenzung der Gesamtanlage herangezogen werden, denn im Nord-Westen und Norden folgt die Grabengasse dem inneren Wehrgang und im Nord-Osten, Osten, Süden und Süd-Westen wird das Areal der ehemaligen, aus dem äußeren Graben hervorgegangenen Haingärten von einer seit der 1. Hälfte des 19. Jahrhunderts bestehenden Straße (Ringstraße) und einem Weg (Ziegelofenpfad) gefaßt. Die genannten Wegeführungen trennen den historischen Ortskern deutlich von seiner jüngeren Umgebung.
Die historische Ortslage von Rodheim war in ein dichtes Netz nord-südlich und west-östlich verlaufender Straßen eingebunden, von denen zwei Stiche auf den Ort zuführten (Holzhäuser Straße, Nieder-Wöllstadter Straße). Vor Beginn der 1833 begonnenen Entfestigung war der Zutritt zu Rodheim nur an diesen beiden Stellen möglich. Wie schon erwähnt, war er durch Torbauten gesichert. Der vor dem süd-westlichen Torbau angelegte, inzwischen wieder aufgelassene Friedhof wurde als Grünfläche in die Gesamtanlage einbezogen. Von den beiden Ortszugängen führte jeweils eine Verbindung zur Hauptstraße, die geradlinig west-östlich verläuft, den Ortskern ungefähr halbiert und die als Haupt-Ordnungslinie des Dorfgrundrisses anzusehen ist. Sie bezeichnete ursprünglich einen vollkommen geschlossenen Binnenraum, denn sie endete im Osten wie im Westen vor der Ortsbefestigung.
An der Hauptstraße stehen mit dem erhaltenen Chorturm der mittelalterlichen Pfarrkirche Rodheims (Nr. 27), der ehemals lutherischen Kirche (Nr. 16) und dem ehemaligen Hanauer Amtshaus (Nr. 12 u. 14), das im 19. Jahrhundert zum Rathaus wurde, die bedeutsamsten Bauten des Ortes. Das historische Rathaus Rodheims an der Einmündung der Kirchgasse in die Hauptstraße wurde 1866, nach der angeführten Umwidmung des Amtshauses zum neuen Rathaus, auf Abbruch verkauft.
Ausgehend von der Hauptstraße sind die übrigen Siedlungsgebiete in regelmäßiger Form erschlossen. Auffallend ist die enge Parzellierung im Bereich der parallel verlaufenden Gassen Borngasse, Wethgasse und Burggasse. Wie auch die Namensgebung unterstreicht, soll sich hier ein burgartiges Anwesen befunden haben. Es hatte im zumindest teilweise erhaltenen Junkernhof südlich der Hauptstraße ein Pendant (vgl. Kulturdenkmäler Junkerngasse 5 und 12-16).
Seit dem 18. Jahrhundert lebten ständig Juden in Rodheim, die eine eigene Gemeinde bildeten. Die 1864 eingeweihte Synagoge befand sich in der Wethgasse 14. Sie wurde in der Pogromnacht des November 1938 vollständig zerstört. Ein Gedenkstein erinnert an die Ereignisse.
Der gesamte Ortskern von Rodheim zeichnet sich durch historisch geprägte Straßenbilder aus. Die beträchtliche Bebauungsdichte ist nicht zuletzt auf den Zuzug aus zu Beginn der Neuzeit aufgegebenen Ortschaften in der näheren Umgebung zurückzuführen (Leichen oder Beinhards, vgl. Hofgut Beinhards in Ober-Rosbach). Die Bausubstanz der erhaltenen älteren Bauerngehöfte stammt meist aus dem 17. und 18. Jahrhundert, im Einzelfall auch aus der frühen Neuzeit (vgl. Kulturdenkmäler, Kirchgasse 1). Die im Zuge einer Ortserweiterung ab 1704 entlang der Nieder-Wöllstadter Straße errichteten Gehöfte sind in vielen Fällen in ihrer ursprünglichen Form erhalten und ergänzen sich zu einem eindrucksvollen historischen Straßenraum.
In die Rodheimer Gesamtanlage wurde der Hof Neue Straße 31 einbezogen. In der Blickachse der während der 1. Hälfte des 19. Jahrhunderts über den Ring der Ortsbefestigung verlängerten Junkerngasse vermittelt er zwischen älterem Ortskern und jüngeren Siedlungsflächen. Im Westen Rodheims setzt der Bahnhof (vgl. Kulturdenkmäler, Hauptstraße 80) einen markanten Akzent im Weichbild der Ortschaft.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |