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Der spätestens in der 1. Hälfte des 19. Jhs. an der ehemaligen Oberpforte (vgl. Ortsbefestigung) unmittelbar vor dem Ort angelegte Friedhof wurde bis Beginn des 20. Jahrhunderts belegt. In seinem nördlichen Bereich steht das am 20. November 1955 eingeweihte Ehrenmal für die 118 Kriegstoten Rodheims während des Zweiten Weltkriegs.
Das von dem Bad Nauheimer Bildhauer Knud Knudsen geschaffene Denkmal zeigt das Leid der Überlebenden und wendet sich bewusst ab von der Heldenverehrung anderer Denkmäler. Im Zentrum kniet auf einem Sockel eine leicht gebeugte Frau mit geballter Faust, die von einem Jungen umarmt wird. Die Skulptur wird von einem Mauerkranz umgeben, aus dem vier oben mit Kupfer abgedeckte Säulen emporragen. Drei tragen auf ihrer der Mitte zugewandten Seiten die Namen der Kriegsopfer, die vierte die Inschrift „Den Gefallenen, Vermissten, Verschollenen, in Gefangenschaft und an Kriegsfolgen Verstorbenen um Bombentoten zum Gedächtnis, den Lebenden zur Mahnung.“ Kulturdenkmal aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |