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Für den Hang des Johannisbergs planten der Architekt Johannes Peter Hölzinger und sein Partner, der Zero-Künstler Hermann Goepfert, in der „Planungsgemeinschaft für neue Formen der Umwelt“ eine Wohnbebauung in Form eines Terrassenhauses. Der Bau wurde 1969-71 in einer Baulücke zwischen zwei Landhäusern der Zeit nach 1900 errichtet. Hölzinger erarbeitete auf Grundlage seiner Analyse der Landschaft um Bad Nauheim und ihrer Formen ein Konzept für drei Neubauten, deren zentraler Bezugspunkt der Johannisberg als die Region prägende Erhebung sein sollte. Die zu Wellen reduzierten Berg- und Talformen nahm der Architekt bei den zwei ausgeführten Bauten, dem Terrassenhaus in Bad Nauheim und dem Evangelischen Gemeindezentrum in Friedberg (vgl. Friedberg, Wintersteinstraße 39) in der Form von „Landschaftsschotten“ auf. Diese wellenförmigen Betonscheiben dienen bei der Wohnbebauung als Grundgerüst der aus acht zueinander versetzt angeordneten Wohnbauten bestehenden Anlage. Durch den Versatz entstanden Überschneidungen der einzelnen Wellensequenzen. Die Wohnetagen sind terrassenartig in die Struktur eingehängt, wobei die Balkongeländer aus gekrümmtem Aluminium bestehen, das im wechselnden Licht zusammen mit den Wellen bewegte Schattenspiele hervorruft. Innerhalb der übergeordeneten Großstruktur in Wellen- und Kaskadenform wurde durch eine Tragkonstruktion aus Wandscheiben und Decken eine höchstmögliche Flexibilität der Grundrisse erreicht. Städtebaulich fügt sich die ursprünglich auf Erweiterbarkeit ausgerichtete Anlage trotz der Größe durch die Aufnahme der Topographie und die skulpturale Kleinteiligkeit der sich überschneidenden Landschaftsschotten ein. Im Werk Hölzingers steht der Bau für die Phase der Partizipation und Flexibilität und spiegelt zugleich die enge Zusammenarbeit mit Goepfert im Sinne einer Objektarchitektur wider, deren Grundlage die Zero-Ideale Raum, Bewegung und Licht bildeten.
Kulturdenkmal aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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