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Teil der Gesamtanlage:
Rodheim
Der zweigeschossige, giebelständige Fachwerkwohnbau hat zwar durch einige unsachgemäße Fenstereinbauten hinsichtlich seines historischen Erscheinungsbildes etwas gelitten, in den beiden vorderen Zonen des Obergeschosses und im Dachgeschoß scheint der verputzte, vermutlich bereits im 17. Jahrhundert entstandene Bau aber weitgehend ursprünglich erhalten zu sein.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |