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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage Amöneburg
Reste einer zweigliedrigen, langgestreckten Befestigungsanlage, angesiedelt auf einer schmalen, der Amöneburg südlich vorgelagerten Bergzunge und durch einen tieferliegenden Sattel mit ihr verbunden. Die Entstehung der mittelalterlichen Burganlage läßt sich aufgrund von Keramikfunden frühestens in die zweiten Hälfte des 12. Jhs. datieren. Die durch einen Halsgraben unterteilte Burg umschließt ein schmales Plateau, das im Südwesten von einem Wall eingefaßt ist. Reste einer gemörtelten Mauer im südöstlichen und nördlichen Burgbereich. Am Süd-Ende hat sich als Teil eines steinernen Hauses der durch einen gotischen Spitzbogen überwölbte Eingang eines Kellers erhalten. Zugang im Norden wohl durch ein Torhaus. Der schräg zur Angriffsseite verlaufenden Nord-Mauer ist innen ein kleiner quadratischer Turm aufgesetzt. Die noch 1483 verpfändete Burg war 1491, wohl nach gewaltsamer Zerstörung, bereits verfallen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |