Grundriß der evangelischen Pfarrkirche, M. 1:400, nach Adamy
Evangelische Pfarrkriche, Kanzelaltar
Evangelische Pfarrkirche, Nordseite
Evangelische Pfarrkirche, Empore mit Orgel
Kirchgasse 15, evangelische Pfarrkirche, Südseite
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Wetteraukreis
Wölfersheim
  • Kirchgasse 15
Ev. Pfarrkirche
Flur: 1
Flurstück: 245/1

Die evangelische Pfarrkirche von Wölfersheim entstand 1717 auf den Grundmauern einer solmsischen Burg. Ein Wehrturm der Burg wurde als Glockenturm dem Kirchenneubau inkorporiert und erhielt dabei einen neuen gestaffelten Haubenhelm. Bis 1717 verfügte Wölfersheim nur über eine Kapelle, die herrschaftliche Schloßkapelle, sie war ursprünglich eine Filiale der Södeler Gemeinde und hatte ihren Standort in der Nähe des im Zusammenhang mit der Stadtbefestigung angesprochenen offenen Schalturms (Brauhofgasse 16). Erst in der Zeit um 1600, mit der Einführung der Reformation, erhielt die Wölfersheimer Gemeinde ihre Eigenständigkeit.

Aufgrund der südlichen Längsfassade mit einer kolossalen Ordnung von Pilastern und Halbsäulen wird häufig vermutet, daß die 1717 begonnene Kirche zunächst als Schloß konzipiert war und erst durch eine spätere Planänderung zum Gotteshaus wurde. Tatsächlich wurde aber bereits bei der Grundsteinlegung 1717 der Kirchenbau beurkundet. Die Bauzeit zog sich bis 1740 hin, Bauherren waren die solmsischen Grafen Wilhelm-Moritz (bis 1731) und Friedrich Wilhelm (bis 1740). Nach den Erfordernissen der refomierten Glaubenslehre ließ man einen quer ausgerichteten Saalbau errichten. Den äußeren Gesamteindruck bestimmt neben der schon angesprochenen Südfassade ein Mansarddach. Ein angefangener Quergiebel blieb unvollendet. Den Innenraum dominiert die Kanzelwand auf der dem Eingang gegenübergelegenen Längsseite. Die Kanzel korrespondiert mit der Orgel auf der dreiseitigen Empore. Der Raum wird insgesamt von einer nüchternen Ordnung geprägt, die der prunkvollen Südfassade widerstreitet. Mit Vollendung der neuen Pfarrkirche im Jahre 1740 wurde die ältere Wölfersheimer Kapelle abgebrochen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

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