Stadtmauer
Stadtmauer
ehemalige Befestigung nach Nahrgang
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Offenbach, Stadt und Landkreis
Dreieich
Dreieichenhain
  • Stadtmauer
  • Fahrgasse 65
  • Fahrgasse 63
  • Der große Schießberg
  • Alte Bogengasse 33
  • Alte Bogengasse 31
Stadtmauer mit Wehrtürmen
Flur: 1
Flurstück: 1032, 1036, 1037, 1038, 1046/1, 1046/2, 1046/3, 1046/4, 127/1, 129/3, 129/4, 250/14, 77

Die Befestigung aus romanischer und gotischer Stadtmauer ist als fast vollständig geschlossener Ring um die mittelalterliche Stadt erhalten. Zu den alten Eingängen des Ober- und Untertores kamen der Durchbruch der Taunusstraße und einige durch Anbauten bedingte Fenster- und Türdurchbrüche. Die romanische Mauer aus der 2. Hälfte des 12. Jahrhunderts um die erste Ansiedlung von Burgmannenhöfen, den späteren Unterhain, entstand wohl gleichzeitig mit der Burgmauer; sie ist stellenweise 1,20 m stark bei einer ursprünglichen Höhe von 4-5 m und besaß einen Wehrgang. Zur gotischen Mauer der westlichen Stadterweiterung des 14. Jahrhunderts gehören zwei halbrunde und ein runder Wehrturm, der "Sabelsturm". Der frühe bastionäre Ausbau mit Zwingermauer, Wallgrabenanlagen und Vortoren ist heute nur noch in der Grünanlage um die Burg und südlich des Ortes als Grünzone mit Wall und Herrenweihern erkennbar. Hier ist die Stadtmauer mit alten und neuen Fensterdurchbrüchen sowie kleineren Anbauten für die außen anschließenden Gärten verändert.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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