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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage Altstadtkern mit Unterer und Oberer Vorstadt und Schlossberg
Keller unbekannten Alters im Schlossberg mit Zugang vom Starkenburgweg aus, unterhalb des Standortes der ehemaligen Synagoge gelegen. Der ehemals rundbogige Eingang in der hohen Bruchstein-Böschungsmauer wurde in jüngerer Zeit durch eine viereckige Öffnung ersetzt. Ein kurzer, tonnenüberwölbter Gang führt in einen ebenfalls durch ein Tonnengewölbe abgeschlossenen rechteckigen Raum mit Lüftungsöffnung nach oben. Gewölbe und Wände aus örtlichen, handwerklich bearbeiteten Hausteinen. In der Rückwand eine Nische in Sandsteingewände. Nach Überlieferung soll der Keller zu Beginn des 20. Jhs. für die Lagerung von Petroleum für die Stadtbeleuchtung gedient haben.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |