Ansichtskarte - Blick vom Berg um 1920
Unterm Berg um 1955
Braunshäuser Straße Ecke Hombergstraße nach Südosten
Hombergstraße am Abzweig Tiefenbachweg nach Südwesten
Unterm Berg nach Osten
Blick auf Rengershausen von Norden
Rengershausen, Kirche im Ortsbild, 1939
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Waldeck-Frankenberg, Landkreis
Frankenberg
Rengershausen
  • Gesamtanlage Dorfkern

Braunshäuser Straße 13-19, 14-18; Hombergstraße 1-9, 4-10; Tiefenbachweg 1, 4-8; Unterm Berg 1-5, 2-12. Das bis in jüngste Zeit nur über schlechte, kurvenreiche Straßen zu erreichende Dorf konnte sich aufgrund seines geringen Wachstums den historischen Charakter des Dorfkerns bewahren. Das Zentrum des Ortes wird noch heute von der abknickenden Braunshäuser Straße und der im Knick einmündenden Hombergstraße markiert. Die Straße Unterm Berg, die zusammen mit den beiden anderen Straßen den zentralen Baublock umschließt, vervollständigt den historischen Grundriss des vom Kirchplatz im Westen abgeschlossenen Dorfkerns. Dieser Bereich ist noch immer von verschieden großen landwirtschaftlichen Gehöften geprägt, die in unterschiedlicher Anordnung ein aufgelockertes Straßenbild mit zahlreichen Aufweitungen und optischen Verengungen der Straßenräume schaffen. Die ältesten Gebäude wurden nach dem großen Brand 1788 errichtet, die Vervollständigung der Hofgebäude durch Scheunen und Ställe erfolgte im Laufe des 19. Jahrhunderts und lässt sich an der vorhandenen Bausubstanz deutlich ablesen.Über den Zustand des Dorfes gibt die Katastervorbeschreibung im Jahre 1788 Auskunft, in der das Dorf wie folgt beschrieben wird: "Die meisten Häuser des Dorfes sind zurzeit neu erbauet und in gutem, wohnbarem Zustand, einige wenige mit Ziegeln, die meisten aber mit Stroh bedeckt. Die geringen Häuser aber sind durchweg alt, klein und mit Stroh bedeckt."


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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