Nuhneweg nach Westen
Viermündener Straße nach Süden, vom Abzweig der Bachstraße aus
Viermündener Straße nach Norden zum Abzweig des Kirchbergweges
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Waldeck-Frankenberg, Landkreis
Frankenberg
Schreufa
  • Gesamtanlage historischer Ortskern

Kirchbergweg 1, 4; Nuhneweg 1, 3, 2-6; Sachsenbergerstr. 43-49, 32-46; Viermündener Str. 1-7, 2-10. Ursprünglich lag Schreufa abseits der großen Straßen im Edertal. Erst im Jahre 1832 erhielt der Viermündener Weg seinen heutigen Verlauf durch das Dorf. Er wurde 1880 mit Pflastersteinen versehen. Schon 1846 hatte man die Straße nach Sachsenberg trassiert. Der älteste Nachweis einer Brücke über die Nuhne stammt aus dem Jahre 1671. Die zu der Zeit errichtete Holzbrücke wurde zu gleichen Teilen von Hessen und Waldeck bezahlt. Die Brücke wurde 1765 erneuert und 1887 durch eine neue Steinbrücke ersetzt, die 1962 für eine breitere Fahrbahn erweitert wurde.Die Gesamtanlage umfasst die nördlich der Nuhne als Durchgangstraße fungierende Sachsenberger Straße einschließlich der Bebauung am Beginn des nach Westen abzweigenden Nuhnewegs und der nach Norden führenden, S-förmig geschwungenen Viermündener Straße sowie ein Gebäude am Kirchbergweg. In der Katastervorbeschreibung aus dem Jahre 1781 werden die Häuser Schreufas wie folgt beschrieben: "... die Häuser sind ... teils von mittlerer Beschaffenheit, teils aber auch sehr alt und baufällig. Die Hofreiten aber größtenteils sehr enge und unbequem, einige auch so nahe am Nuhnefluß gelegen, der Überschwemmungen sehr exponieret." Bedingt durch das Alter und die enge Bauweise der Höfe konnte sich ein am 4. Mai 1850 entstandenes Feuer schnell durch den gesamten Ort ausbreiten und 37 der 49 Gehöfte vernichten. 1851 wurde das Dorf neu aufgebaut, wobei die Gebäude in weiterem Abstand voneinander erbaut wurden. Kennzeichnend für die kleinteilige Bebauung vom Ende des 19. Jahrhunderts sind die zweigeschossigen, in konstruktivem Fachwerk mit unterschiedlich hohen Streben errichteten Gebäude mit Satteldächern. Neben Wohnhäusern sind einige Einhäuser vorhanden und demgegenüber nur wenige freistehende Scheunen- und Wirtschaftsgebäude. Die Gesamtanlage erstreckt sich im Süden über die Nuhne hinweg bis zur ursprünglich 1711 erbauten Schreufaer Mühle. Sie liegt auf dem Gebiet des Gerichts Frankenberg. Der Müller durfte daher nicht das Korn der Schreufaer Bauern mahlen; Bannmühle war Viermünden. So war der Müller bereits 1765 bankrott und die Mühle wurde von der Stadt Frankenberg ersteigert. 1799 wieder verkauft folgten viele Besitzerwechsel. Seit der Aufhebung des Mühlenbanns 1838 ließen die Schreufaer im Ort mahlen. Seit 1800 gibt es zusätzlich zum Mahlbetrieb auch einen Branntweinausschank. 1931 erfolgte der Neubau der gesamten Mühle, die den südlichen Ortseingang Schreufas markiert.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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