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Schulstraße 1-3, 4-8.
Die an der Ecke Schulstraße und Riedweg gelegene Gesamtanlage setzt sich aus verschieden dimensionierten, zweigeschossigen Fachwerkwohnhäusern und Hofreiten auf unterschiedlich großen Parzellen zusammen, die eine Entwicklung der Baustile des späten 18. und frühen 19. Jahrhunderts dokumentieren. Alle Häuser sind auf massiven Untergeschossen errichtet, das Fachwerk der Obergeschosse liegt teilweise offen, teilweise ist es verkleidet. Im Wechsel sind giebelständige und traufständige Bebauung vorhanden.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |