Edertalstraße nach Norden
(x)
Marktstraße nach Osten
Gesamtanlage historischer Ortskern
Edertalstraße nach Süden
Rennertehäuser Weg nach Osten
Ansichtskarte Battenfeld (x)
Ansichtskarte Bahnhof um 1930 (x)
Rennertehausen, historische Ansicht der Wiesenstraße nach Nordosten
Marktstraße nach Osten
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Waldeck-Frankenberg, Landkreis
Allendorf
Battenfeld
  • Gesamtanlage historischer Ortskern

Edertalstraße 9-37, 14-46; Heinrich-Sellmann-Straße 1-3; Marktstraße 1-3, 11-27, 2-14; Rennertehäuser Weg 1-11, 2-8; Teichweg 1, 2.Die Gesamtanlage umfasst den historischen Ortskern mit dem bereits in der ältesten Karte von Battenfeld 1834 verzeichneten und bis in die heutige Zeit erhalten gebliebenen Straßennetz. Der Ort erstreckt sich entlang der in Nord-Süd-Richtung verlaufenden Edertalstraße, die am nördlichen Ende des historischen Ortskerns nach Nordosten abknickt. Dort mündet gleichzeitig der schon 1834 trassiert Teichweg ein, dessen Bebauung jedoch erst im späten 19. Jahrhundert erfolgte. In der Ortsmitte führen leicht versetzt zwei Straßen nach Osten und Westen, der heutige Rennertehäuser Weg und die Marktstraße. Beide Straßen schlossen dabei ursprünglich an der Einmündung in die Edertalstraße eine inselartige Bebauung ein, die sich jedoch nur noch an der Marktstraße erhalten hat. Am großzügigen Kirchhof sowie weiter im Westen gab es bereits 1834 Abzweige der Marktstraße nach Süden und Südwesten.Die Kirche im Mittelpunkt des Ortes ist umgeben von einer kleinteiligen Bebauung des 18. Jahrhunderts. Dagegen befinden sich an der Edertalstraße und im Rennertehäuser Weg überwiegend große Hofanlagen des 19. Jahrhunderts mit Fachwerkwohnhäusern auf hohen Sockeln und zur Straße offenen Hofräumen, die rückwärtig von großen Scheunen abgeschlossen sind.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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