Zehntstraße mit Abzweig Im Wall
Ansichtskarte – Marburger Straße um 1920
Obertor nach Westen
Am Rathaus mit westlicher Zehntstraße
Marburger Straße nach Norden zum Fischtor
Im Wall nach Osten
Im Wall nach Norden ab Nr. 5
Im Sack nach Süden mit Nr. 6 im Zentrum
Marburger Straße nach Norden mit Abzweig Am Dammrasen
Obertor von der Kirche nach Westen
Obertor nach Osten mit Abzweig Am Dammrasen
Gesamtanlage 1
Obertor nach Westen von der Marburger Straße aus
Fischtor nach Süden zur Marburger Straße
Obertor nach Nordwesten mait Abzweig Am Pfädchen
Blick nach Norden vom Obertor in die Hilgermannstraße
Ansichtskarte – heutige Zehntstraße um 1920
Am Dammrasen nach Westen von der Marburger Straße aus
Ansichtskarte heutige Zehntstraße um 1920
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Waldeck-Frankenberg, Landkreis
Rosenthal
  • Gesamtanlage 1
Historischer Stadtkern

Am Dammrasen 1-7, 2, 4, 12-24, 17-21; Am Pfädchen 1, 2; Am Rathaus 1, 2, 7; Fischtor 1-5, 2-8; Frankenberger Straße 2, 4; Hainbachsweg 1; Hilgermannstraße 1, 4, 6; Hintergasse 2, 3; Im Sack 1-7, 4-10, 17, 19; Im Wall 2-14, 1-7; Kirchhainer Straße 1, 2; Marburger Straße 1-5, 2-6; Obertor 1-39, 2-34; Rodaer Straße 1; Schulstraße 1, 5, 7, 9, 12; Zehntstraße 1-7, 4-12. Das alte Zentrum der um 1340 gegründeten Stadt Rosenthal wird noch immer im Süden und Osten vom Rodebach und dem Fischbach begrenzt. Innerhalb dieses Winkels zweier Bachläufe, die zugleich als Graben vor den Stadtwällen dienten, erstreckte sich die Stadt mit ihrem längsrechteckigen Grundriss in West-Ost-Richtung. Der Erschließung dienten drei Tore, das Obertor, das Dammtor und das Fischtor. Fisch- und Dammtor verbanden die leicht nach Osten abknickende Nord-Süd-Achse der Stadt, die mit den heutigen Straße Fischtor und Marburger Straße weitgehend deckungsgleich war. Im südlichen Bereich erweiterte sich diese Hauptachse zum Gänsemarkt, der zugleich die Einmündung der nur mit leichtem Schwung geführten Straße vom Obertor bildet. In der so entstandenen Fläche nördlich und östlich der Hauptachsen entstanden zu unterschiedlichen Zeiten die drei Herrschaftsmittelpunkte der Stadt. Im äußersten Nordwesten ließen die Erzbischöfe von Mainz eine Burg für ihren Amtmann errichten, die im Laufe der Jahrhunderte nach dem Übergang der Stadt an Hessen zunächst aufgegeben wurde und dann sukzessive verfiel. Heute weist nur noch das erst in hessischer Zeit um 1699 errichtete Amtshaus auf die Burg hin, deren Mauern vollständig eingeebnet worden sind. In einem Straßengeviert südlich der Burg entstand wohl bald nach der Stadtgründung im späteren 14. Jahrhundert die Kirche direkt nördlich der Straße zum Obertor. Die Kirche blieb trotz häufiger Beschädigungen und ihrer weitgehenden Zerstörung im Dreißigjährigen Krieg in ihrer Kubatur bis heute erhalten. Das jüngste der stadtbildenden Gebäude entstand erst später unter hessischer Verwaltung an der östlichen Zufahrt zur Burg etwa auf der Mitte zwischen Burg und Fischtor. Das erste Rathaus wurde nach den Zerstörungen des Dreißigjährigen Krieges 1657 durch den heutigen Bau an Stelle des Vorgängerbaus ersetzt. Es befand sich von Anfang an in der Mitte des Marktplatzes, der über die heutige Zehntstraße von Osten und das Pfädchen vom Gänsemarkt aus zu erreichen war. Von Obertor und Kirche führten nur schmale Pfade direkt auf den Marktplatz, so dass noch im 19. Jahrhundert eine deutliche Trennung zwischen dem westlichen herrschaftlichen Teil der Stadt mit Burg und Kirche und dem östlichen, bürgerlichen Teil der Stadt sichtbar war. An diese zentralen Bereiche der Stadt schlossen sich im Süden, Norden und Osten durch umlaufende Straßen erschlossene Viertel an, deren äußere Bebauung an die Wälle grenzte. Durch die schweren Zerstörungen des Dreißigjährigen Krieges blieb außer der Kirche nur der Stadtgrundriss erhalten. Nahezu alle Gebäude, einschließlich der Burg wurden zerstört und erst allmählich durch neue Fachwerkhäuser ersetzt. Luftbilder aus dem frühen 20. Jahrhundert zeigen deutlich, dass die wirtschaftliche Erholung erst seit dem ausgehenden 18. und insbesondere im 19. Jahrhundert zu reger Bautätigkeit führte. So wurde etwa 1845 am Dammrasen (Nr. 24) ein neues Armenhaus erbaut, das aus den Resten der 1703 errichteten Fachwerkkapelle des alten, zu dieser Zeit aufgegebenen Friedhofs bestand.Noch 1938 zeigte sich Rosenthal als reine Fachwerkstadt mit unterschiedlich großen Hofreiten an den Rändern und Wohnhäusern im Stadtkern. Alle Gebäude weisen durch ihre Bauformen in die Zeit um und nach 1800 und formten zu dieser Zeit das Bild, das die Stadt bis zu den weitreichenden Eingriffen nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges prägte. Zeitgleich mit diesen Neubauten wuchs die Stadt auch über ihre alten Wälle hinaus. Schon im 18. Jahrhundert wurden diese weitgehend aufgegeben und seit dem Ende des Jahrhunderts verschwanden auch die drei Stadttore. Es entstanden neue Hofreiten, die im Süden und Osten bis zu den beiden Bächen reichten und an Fischtor und Marburger Straße auch darüber hinaus gingen. Der Bereich des größten Flächenwachstums liegt jedoch im Westen der Stadt, wo die alte Abgrenzung zum Umland durch Wälle und Obertor vollständig überbaut wurde und ganz neue Baublöcke entstanden, die bis an die Verzweigung der Straßen nach Roda und Frankenberg heranreichten. Diese Erweiterung bildet zusammen mit dem Stadtkern die heutige Gesamtanlage.Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges, insbesondere seit den 60er Jahren des 20. Jahrhunderts veränderten sich Teile der Altstadt sehr stark. So wurde die historische Bebauung südlich der Hintergasse weitgehend durch neue Gewerbebauten ersetzt. Ebenfalls weitgehend erneuert wurden die Bereiche nördlich des Fischtores und zwischen den drei Armen der Straße Im Sack östlich der Marburger Straße. Insgesamt jedoch ist die historische Struktur der Stadt sowohl am Straßengrundriss als auch an der noch zahlreich vorhandenen historischen Bebauung ablesbar.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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