Platz der deutschen Einheit o. Nr., Stellwerk
Platz der Deutschen Einheit, Bahnhofempfangsgebäude
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Hochtaunuskreis
Oberursel
  • Platz der Deutschen Einheit 1
  • Eisenbahn
Sachgesamtheit Bahnhof Oberusel
Flur: 3, 81
Flurstück: 6/15, 8890/11, 8890/13, 8890/18, 8890/19

Das Bahnhofempfangsgebäude nach Entwurf von Armin Wegner erbaut und am 29. Januar 1901 eingeweiht. Mehrgliedrig langestreckt nördlich der Bahnstrecke gelagertes, stilistisch der Spätgotik und der Renaissance verhaftetes Bauensemble. Das über T-förmigem Grundriss stehende, zweigeschossige Ostglied als ländlich eingestimmter, teilverputzter bzw. -verschieferter, Zierstreben und Brüstungsschmuck aufweisender Fachwerkbau mit Walmdachlandschaft konzipiert. Durch eingeschobenen Treppenturm mit Spitzhelm, giebelseitigem Erker, unterschiedlichen Fenster- und Türformen lebhaft gestaltetes Äußeres. Seitlich des ins Vestibül führenden Spitzbogenportals zwei Reliefs mit den Wappen der Städte Frankfurt am Main und Oberursel. Das Wartesaal und Restaurant aufnehmende, eingeschossige Westglied mit niedrigem Anbau in grünlichem Schiefer mit Sandsteingliederung und formvielfältiger Durchfensterung wird beidseitig beherrscht von mit Schweifgiebeln überhöhten Risaliten.

Das imposant das Stadtentrée beherrschende Bahnhofsgebäude löst einen spätklassizistischen Typenbau ab, der im Zuge des Streckenbaus Frankfurt am Main – Homburg vor der Höhe 1859/60 unterhalb der Austraße errichtet worden war. Von diesem ersten Bahnhof stammend die Perronhalle, deren Überdachung getragen wird von gusseisernen, mit Kompositkapitellen bekrönten Stützen und ornamentierten Kopfbändern.

Am Bahnübergang Frankfurter Landstraße das Stellwerk 11. Zeitgleich entstandener, kleinvolumiger Bau ländlicher Prägung mit verputztem Erd- und verschiefertem Obergeschoss, aus dem ecklagig unter dem abgewalmten Dach ein Polygonalerker ragt.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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