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1906/07 nach Entwurf von Otto Bäppler für Bernhard Schuster, Frankfurt, erbaute Villa. War ehemals Mittelpunkt eines von der Königsteiner Straße bis über den Philosophenweg reichenden, den Nordteil des „Oberen Eichen“ umfassenden Parks. Gleichzeitig errichtet die Nebengebäude (Königsteiner Straße 19, Im Waldhof 1a, b). Großvolumige, abwechslungsreich gestaltete Villa von malerischer Erscheinung. Besteht aus einem langgestreckten, zwei- bzw. dreigeschossigen Hauptbau mit Sattel- und Walmbedachung, der mit seitlichem Altan und der die Westseite begleitenden Terrasse sich dem Naturraum öffnet, und einem im rechten Winkel angesetzten Küchentrakt mit verschindeltem Obergeschoss und parallel liegenden Satteldächern. Präsentiert sich vor allem an der eine Hofsituation aufweisenden Eingangsseite formdicht und lebhaft: farbliche Steigerung durch die Abfolge von verputzten und in Fachwerk gestalteten Flächen, formvielfältige und unregelmäßige, auf das Innenleben abgestimmte Durchfensterung, Reliefierung der Wände mit rundem und Fränkischem Erker, variierende Giebelformen. Im Inneren erhalten Teile der Ausstattung, wie Türen und einige Fenster sowie Holzvertäfelung in der stockwerkübergreifenden Halle. Wechselte im „Dritten Reich“ den Besitzer, der dem in einen landwirtschaftlichen Erbhof umgewandelten Anwesen den Namen „Waldhof“ gab. War bis in jüngste Zeit als „Haus Waldhof“ Ferienwohnheim des Sozialwerks der Bundesfinanzverwaltung e.V.
Unweit der Villa, jedoch durch eine Verkehrsstraße getrennt der Nebengebäudekomplex. Gleichzeitig mit dieser 1906/07 nach Entwurf von Otto Bäppler als bauliche Einheit von Pförtnerhaus (Königsteiner Straße 19) und Remise (Im Waldhof 1a, b) errichtet. Der hufeisenförmig angelegte Remisenbau öffnet sich, von der Anfahrt aus uneinsehbar, nach Westen zur Parkseite hin. Auf die Architektur des Küchentraktes der Villa Schuster abgestimmt das Pförtnerhaus. Stellt zusammen mit der angebauten Remise eine anspruchsvoll konzipierte Kleinarchitektur dar. Im Erdgeschoss hell verputzter, im Obergeschoss und in den Giebelfeldern verschindelter Bau mit stark gegliederter Dachzone. Von höchst individueller Gestaltung die Front mit dem unter Segmentbogen liegenden Eingang und der halbrunden, Fassadenteile dynamisch verbindenden Eckpartie.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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