Außerhalb der Ortslage, Hasselborner Tunnel
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Hochtaunuskreis
Grävenwiesbach
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Hasselborner Tunnel
Flur: 4, 8
Flurstück: 18, 21, 22, 3/3, 5/1, 1, 2, 3, 4/10, 4/7, 4/8, 4/9

Der 1,32 km lange Tunnel zwischen Grävenwiesbach und Hasselborn entstand in den Jahren 1910-12 als Teilstück der Bahnlinie Albshausen – Grävenwiesbach. Als ab 1939 im Ustal bei Ziegenberg / Wiesental das Führerhauptquartier „Adlerhorst“ entstand und man nach einer bombensicheren Abstellmöglichkeit für Hitlers Sonderzug suchte, fiel die Wahl auf dieses Bauwerk, das zum „Führertunnel“ erklärt wurde. Zur Sperrung für den zivilen Eisenbahnverkehr kam es jedoch erst im Sommer 1940 und beim Bau der Befehlszentrale für die Luftwaffe, die im Zusammenhang mit der Operation „Seelöwe“ (Einnahme Englands) in Hasselborn Quartier bezogen hatte. Nach dem Scheitern der Invasionspläne – das Unternehmen „Barbarossa“, der Angriffskrieg gegen die Sowjetunion, stand nun im Vordergrund der anvisierten Reichsexpansion – verlor der Standort Hasselbach an Bedeutung. Der Tunnel hingegen wurde zwischen August 1944 und März 1945 nach erheblichen Umbauten als Produktionsstätte der 1943 in Frankfurt-Heddernheim ausgebombten Vereinigten Deutschen Metallwerke genutzt, die hier in hoher Zahl Luftschrauben (Propeller) und Komponenten für Düsenflugzeugmotoren fertigten. Während dieser Zeit arbeiteten in und am Hasselborner Tunnel unter schwersten Bedingungen insgesamt 1527 Menschen, darunter viele Zwangsarbeiter und Kriegsgefangene, die u. a. im AEL-Außenlager Hundstadt untergebracht waren. Ein Denkmal auf dem Fabrikgelände vor dem Tunnel ist ihnen gewidmet

Die weitere Nutzung des Tunnels nach 1945 stand jeweils im Zusammenhang mit dem Betrieb der Bahnstrecke insgesamt: 1948 Abbau der Produktionsstätte im Tunnel und Freigabe des Eisenbahnverkehrs. 1985 teilweise und 1988 förmliche Stillegung der gesamten Bahnstrecke durch die Deutsche Bahn. 1989 Ankauf der Strecke Friedrichsdorf – Grävenwiesbach durch den Verkehrsverband Hochtaunus und 1993 Eröffnung der Taunusbahn. Nach Sanierung des Tunnels und Rückbau von Gleisanlagen in den Jahren 1998/99 Reaktivierung der Bahnstrecke bis Brandoberndorf im Lahn-Dill-Kreis.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
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Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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