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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage nördliches Villengebiet
In einem Villengrundstück (ehem. Arnauer Straße 11) zurückliegendes Gartenhäuschen. Am Hang gelegener quadratischer Fachwerkbau, verputzt, auf Kellersockel aus Bruchstein, mit Zeltdach in Biberschwanzdeckung. Vor dem Eingang Treppe aus Sandstein, hochrechteckige Fensteröffnungen in Holzgewänden. Im Innenraum Putzdecke mit Kehle, an den Wänden sind Reste einer hochwertigen Bemalung mit floralen Jugendstilmotiven aus dem 1. Jahrzehnt des 20. Jhs. erhalten, damit eine seltene und ungewöhnlich qualitätvolle Ausstattung eines Gartenhauses. Das jetzt mit einem neuen Wohnhaus bebaute Grundstück wird zur Arnauer Straße begrenzt von einer ehemals zur Villa Arnauer Straße 11gehörigen Einfriedung, bestehend aus Sandsteinplatten und Eisenzaun.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |