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Die Gesamtanlage Münster umfasst nur zwei kleine bäuerliche Gehöftgruppen mit einer historischen Bausubstanz aus dem 18. und 19. Jahrhundert. Das historische Siedlungsgefüge ist durch das Vorherrschen hofartiger Bebauung noch erlebbar. Das konkrete Erscheinungsbild bestimmen aber in starkem Maße Bauaktivitäten der Gegenwart und der jüngsten Vergangenheit. Ausnahmen sind die beiden Hofgruppen Hauptstraße 5-11 sowie Untergasse 2-6 mit Hauptstraße 2 und 4 (Schule und ehem. Bürgermeisteramt, auch als Kulturdenkmäler gewürdigt).
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |