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Die Gesamtanlage XII Waldfriedhof umfasst das Areal des Waldfriedhofs in seinen ursprünglichen Grenzen. In seinen südlichen Bereich integriert ist eine Erinnerungsstätte für die Toten der beiden Weltkriege. Bestandteile der Anlage sind außerdem die ihm eingeschriebene Wegeführung, eine Brücke und eine gemauerte Wasserzapfstelle sowie die den Eingangsbereich gestaltenden Gebäude, Pförtnerhaus und Einsegnungshalle.
Nach dem 1. Weltkrieg begann sich in Bad Homburg v.d.H. auch aufgrund des Bevölkerungszustroms verstärkt der Bedarf eines neuen Friedhofs abzuzeichnen. Der 1920-22 als kommunale Einrichtung angelegte Waldfriedhof diente der Entlastung älterer, konfessionsgebundener Friedhöfe (lutherische und protestantische Friedhöfe am Beginn der Saalburgstraße, katholischer Friedhof am Gluckensteinweg). Die gärtnerische Gestaltung des Areals oblag der Firma Gebrüder Siesmayer, Frankfurt. Die Gebäude sowie die festen Einrichtungen entstanden nach Plänen des Baurats Dr. Ludwig Lipp. Festgelegt worden waren von diesem zunächst auch die für die Grabgestaltung verbindlichen Vorgaben, die jedoch alsbald von einer individuellen Handhabung abgelöst wurden.
Das ursprünglich 5 Hektar umfassende Areal des Waldfriedhofs beansprucht eine hinter der Friedberger Straße liegende, langgestreckte Parzelle des Hardtwaldes. Diese wird in ihrer Breiten- und Tiefenwirkung von drei den Wald erschließenden Schneisen (Seulberger Grenzschneise, Kreuzweg und querlaufende Lärchenschneise) bestimmt. Die innere Gliederung besteht aus einem künstlich geschaffenen Wegenetz, das mit der ihm auferlegten Struktur den Zustand einer historisch gewachsenen Parkanlage suggeriert. Auffallendstes Gestaltungsmittel dabei ist der von einem rhododendrenbewachsenen Rondell ausgehende Wegestrahl. In diese Struktur miteinbezogen wurde der talartige Einschnitt eines den Seulbach speisenden Quellbachs, der von einer gewölbten, steinernen Brücke überspannt wird. Endpunkt dieser natürlichen Achse ist die am Fuß einer mächtigen Eiche (Naturdenkmal) angelegte, aus Mauern und seitlichen Treppchen bestehende Wasserzapfstelle. Das im ausgelichteten Wald angewandte gärtnerische Konzept, beinhaltete offensichtlich vorrangig die dichte, auch die Endpunkte der Wege markierende, in außergewöhnlicher Sortenvielfalt vorgenommene Bepflanzung mit Rhododendren.
Erinnerungsstätte für die Toten der beiden Weltkriege
Bereits vor Anlage des Waldfriedhofs hatte im Hardtwald ein kleiner Ehrenfriedhof für die in der Zeit des ersten Weltkrieges in Bad Homburger Lazaretten verstorbenen Soldaten bestanden. Diese Einrichtung wurde 1920/21 in den neuen Friedhof überführt und als gesonderter Teil (Heldenhain) gestaltet. Dieser erhielt 1950/51, nun Ehrenfeld genannt, seine heutige Gestalt und Ausstattung. Zentral am Kopfende der mit gepflastertem Weg und Sandsteinmauern symmetrisch gestalteten, halbrund geschlossenen Anlage erhebt sich seitdem eine kleine, den Ehrenschrein enthaltende Kapelle. Fensterloser, verputzter Bau mit blechernem Zeltdach und Zwiebelhaubendachreiter.
Einsegnungshalle
Am 17.9.1921 geweihte Einsegnungshalle. Über kreuzförmigem (1979 um eine Trauerhalle nach Westen ergänztem) Grundriss eingeschossig stehendes, materialvielfältiges Gebäude mit Walmdach und Dachreiter (Glocke der alten Schule am Schulberg). In Fensterformen und Dekor (Zahnschnittfries) einen gemässigten Historismus vertretender, im Detail (u.a. Giebelform und Verbretterung) dem Jugendstil verpflichteter Bau. Mittels eines verlängerten und als Ambulatorium gestalteten Kreuzarms wird die Verbindung zur abseits stehenden Leichenhalle hergestellt. Von dieser im rechten Winkel ausgehend wiederum eine hofraumgestaltende Pergola, in deren Mitte ein kleiner mit Kieselmosaik und Wasserspeier in Form eines Löwenkopfes (Ton, glasiert) ausgestatteter Brunnen gesetzt ist.
Pförtnerhaus
Vor dem Eingang zum Waldfriedhof am Kreuzweg erstelltes Pförtnerhaus. Eingeschossig über Bruchsteinsockel stehender, verputzter Bau mit gaubenbesetztem Zeltdach. 1972 um einen Anbau nach Norden erweitert. Das Gebäude ist über die Pergola in die aussenräumliche Gestaltung der Einsegnungshalle miteinbezogen.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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