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50 m
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Vogelsbergkreis
Grebenhain
  • Gesamtanlage
Grebenhain I, Dorf

An der Kirche

5, 7, 9

4

Friedhofstraße

1, 3, 5

2, 4A, 4B

Hauptstraße

23, 25, 27, 31, 33, 35, 41, 45

16, 20, 24, 26, 28, 30, 32A, 32, 36, 38, 42, 44A, 44, 46

Ludwigstraße

1, 5, 9, 13, 15

4, 6, 10, 12, 16, 18

Oberwaldstraße

1, 3, 5, 9A, 9

2, 4 , 4A, 14, 14A, 16

Vor dem Bau der Staatsstraße (Hauptstraße und Bahnhofstraße, B 275) war Grebenhain ein ganz unstrukturiertes Haufendorf. Sein funktionaler Mittelpunkt mit Kirche, Back- und (nicht erhaltenem) Gemeinde-Wachhaus, gruppiert um den Tanzplatz, lag etwas abseits unmittelbar südlich des Waaggrabens. Trauf- oder giebelständige Hofanlagen schlossen sich westlich an, in der Mehrzahl standen sie aber nördlich des Bachs, an und zwischen den beiden nach Ilbeshausen beziehungsweise in den östlichen Oberwald führenden Straßen. Dieser Ortskern ist zwar nur partiell gut erhalten, etwa im Bereich der beiden von der Haupt- zur Oberwaldstraße führenden Wege mit einigen großen Höfen, im Norden wirkungsvoll abschließend mit Oberwaldstraße 14, 16 und 9, die alle ihre Wurzeln im 18. Jahrhundert haben. Südlich der Hauptstraße ist die überkommene Wegeführung bemerkenswert: Fußpfade und Stege führen insbesondere zur Kirche und den dort angelegten Einrichtungen. Die wesentlichen Elemente dieses Wegenetzes sind: 1. Die fußläufige Verbindung vor Hauptstraße 16, einem typischen kleinbäuerlichen, eingeschossigen Fachwerkeinhof mit hohem Wirtschaftssockel. Der Pfad verläuft von der Hauptstraße zu einem aus Eisenbahnschienen konstruierten Steg östlich der Kirche, dem sich mit An der Kirche 5 ein weiteres ursprünglich kleinbäuerliches Anwesen anschließt, das im Umfeld der Kirche von städtebaulicher Bedeutung ist. 2. Ein Pfad, der neben Hauptstraße 28 zum steinernen Steg am Tanzplatz führt. Er wird gesäumt von Hauptstraße 28, einem ehemaligen Ein- oder Streckhof, der seine teilweise mit Wettbrettern verkleidete Rückfront dem Pfad zuwendet, und zur Ludwigstraße hin durch einen umgenutzten Baukomplex, an dem Reste eines schönen Fachwerkgefüges auf eine Entstehungszeit im 18. Jahrhundert hinweisen. 3. Der entlang des Waaggrabens geführte schmale Weg mit dem Steg, der als Zugang zum Anwesen Ludwigstraße 12 dient. Nicht zuletzt die ortsgeschichtliche Bedeutung dieser Wegestrukturen und die offen gebliebenen Wasserläufe motivieren die Ausweisung einer Gesamtanlage Dorf Grebenhain. Im Westen ist die ehemalige "Keißnersche Mühle" (Hauptstraße 45) in die Gesamtanlage mit einbezogen; hinter ihr bildet der rudimentär erhaltene Damm des früheren Teichs einen sinnvollen Abschluss. Ein Abschnitt der Hauptstraße östlich der Einmündungen der Oberwald- und der Ludwigstraße wird geprägt von größeren Anwesen, die die Ortsentwicklung nach dem Bau der Staatsstraße verdeutlichen (Hauptstraße 30, 31, 36 und 42). Eine repräsentative Platzgestaltung mit dem Gefallenendenkmal (vor Hauptstraße 27) hat freilich nach Versetzung des Denkmals auf den Friedhof ihre Mitte verloren. Erhalten blieben die flankierenden Linden. Gesamtanlage aus geschichtlichen Gründen.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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