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Vogelsbergkreis
Grebenhain
  • Gesamtanlage
Grebenhain IV, Bunkerbereich der Munitionsanstalt Hartmannshain und ehem. NATO-Versorgungslager

Zum Hohenrain

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Im oberen Abschnitt der Luftmunitionsanstalt Hartmannshain sind in einer ersten Bauphase "Einfachbunker" (im Bereich der Gesamtanlage etwa 46) an relativ unregelmäßigem Wegenetz errichtet worden. 1940 begann eine Vergrößerung: An vier parallel geführten Wegen waren nach Norden hin 47 "Doppelbunker" geplant, von denen der größte Teil auch fertiggestellt wurde.

Außer Bunkern sind etwa drei Packhallen errichtet worden, zwei davon am oberen Ende der Anlage.

Alle diese Bauten wurden Ende März und auch noch im Mai 1945 gesprengt, anschließend begann sukzessiv die Entmunitionierung des Geländes und das Zusammenräumen und Entfernen der Betontrümmer der Bunker.

Ein Teil der Fläche wurde ab 1978 wieder einem militärischen Zweck zugeführt, indem hier ein NATO-Versorgungslager erbaut wurde, das bis 1990/91 in Betrieb war.

Nach der teilweisen Umnutzung und der noch laufenden Freiräumung des Geländes blieben lediglich noch an der oberen der vier hangparallel geführten "Bunkerstraßen" der 1940 erfolgten Erweiterung der Luftmunitionsanstalt markante Bunkerreste erhalten, die einzeln als historische Sachzeugnisse zu schützen sind.

Die darüber hinausreichende Ausweisung einer Gesamtanlage findet ihre Begründung zum einen darin, die Größe des militärisch genutzten Gebiets zu veranschaulichen. Zum anderen bezeugen noch weiterhin über die Fläche verstreute Trümmer die Gewalt der Sprengungen und es lässt sich noch andeutungsweise die so entstandene "Kraterlandschaft" erkennen. Schließlich bildet das ehemalige NATO-Versorgungslager einen Teil der Gesamtanlage: Es dokumentiert eine abgeschlossene Geschichtsperiode, nämlich die letzte Phase des Kalten Kriegs und steht in vielfältigem Zusammenhang mit dem bedrohten "Fulda-Gap", dessen Landschaft bis weit nach Thüringen hinein von hier aus zu überschauen ist.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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