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Am Ortseingang errichtetes und die Zeile der Dorferweiterung des frühen 19. Jahrhunderts einleitendes, klassizistisches Schulhaus von 1827. Ersatz für die ältere Schule im Dorfkern (Raiffeisenplatz). Zweigeschossiges, in Fachwerk und massiv errichtetes Gebäude mit Walmdach und vierseitigem Dachreiter. Die vom Traufgesims beschlossene, ungegliederte Putzfassade mit Rechtecköffnungen ist neunachsig durchfenstert und zentral (ehemals über eine zweiläufige Treppe) erschlossen. Kulturdenkmal aus orts- und architekturgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |