Friedhofstraße nach Nordwesten
Bachstraße nach Westen
Schulweg nach Westen
Dorfstraße nach Südwesten, südöstliche Bauzeile
Am Dorfbrunnen, Abzweig Am Roth
(x)
Am Dorfbrunnen nach Westen, nördliche Bauzeile
Am Dorfbrunnen nach Südosten, Panorama (x)
Blick von der Dorfstraße nach Westen in Schulweg und Am Dorfbrunnen
Dorfstraße nach Westen
Dorfstraße, Einmündung Schulweg und Am Dorfbrunnen nach Norden
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Waldeck-Frankenberg, Landkreis
Battenberg
Frohnhausen
  • Gesamtanlage historischer Ortskern

Am Dorfbrunnen 1-5, 2-10; Bachstraße 1-7; Dorfstraße 8-22, 15, 19; Friedhofstraße 1, 3, 8; Forsthausstraße 1, 3, 2, 4; Schulweg 1-13, 2-12; Wiesenstraße 2-6.

Der historische Ortskern Frohnhausens liegt als lang gestrecktes Haufendorf westlich der Kirche und südlich der Asphe. Drei annähernd parallele Straßen, Bachstraße, Am Dorfbrunnen und Schulstraße bilden, durch schmale Wege untereinander verbunden, die kleinen, unregelmäßigen Baublöcke, die nur mit wenigen großen Hofreiten bebaut sind. Den nördlichen Abschluss bildeten die heutigen Hofreiten Bachstraße 5 und 7, die sich jenseits der Asphe befinden. Seit dem frühen 19. Jahrhundert wuchs das Dorf über seine früheren Grenzen hinaus. Entlang der Ausfallstraßen – die beiden Arme der Dorfstraße, die Friedhofstraße und die Forsthausstraße – entstanden im Laufe des 19. Jahrhunderts unterschiedlich große Hofreiten, die zum Teil bis heute die Ortseingänge markieren. Das Zentrum Frohnhausens wird optisch durch große Haken- und Dreiseithöfe bestimmt, die zwischen dem ausgehenden 18. und dem frühen 20. Jahrhundert errichtet wurden. Insbesondere im Osten und Süden des Dorfes ist noch immer ein deutlicher Dorfrain mit scharfem Übergang der Bebauung in die umgebenden Grünlandflächen ablesbar.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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