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Die zuerst als Papiermühle erbaute und in der Folgezeit als Mahl-, Öl- und Schneidmühle genutzte Anlage ist seit 1936 stillgelegt.Die Gesamtanlage schließt das Wohn- und Mühlengebäude, Wirtschaftsgebäude, Scheune (siehe auch außerhalb der Ortslage, Scheune der Rössmühle) und ein Nebengebäude ein. Alle Gebäude sind aus Fachwerk über unterschiedlichen Sockeln errichtet und dokumentieren eine mit der Zeit und Betriebsgröße gewachsene Anlage.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |