Merian 1650
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ehem. Domäne Wolkersdorf nach Nordwesten
ehem. Domäne Wolkersdorf nach Osten
Zeichnung von Schloss Wolkersdorf nach einem Original von Landgraf Moritz dem Gelehrten
ehemaliges Schloß Wolkersdorf, Plan anno 1646
Schloss Wolkersdorf von der Rückseite auf einer Zeichnung des Arztes Georg Faber
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Waldeck-Frankenberg, Landkreis
Burgwald
Bottendorf
  • Gesamtanlage 5
ehemalige Domäne Wolkersdorf

Wolkersdorfer Straße 65-81.

Im 13. Jahrhundert erscheint die Familie von Helfenberg, die ihren Stammsitz bei Wolfhagen hatten, in der Umgebung von Frankenberg. Rudolf von Helfenberg ließ wohl um 1250 ein erstes befestigtes Haus in Wolkersdorf anlegen, dessen Aussehen nicht mehr bekannt ist. Um 1280 ließ Johann von Helfenberg die Burg durch eine Brücke und ein Torhaus verstärken. Schon zu Beginn des 14. Jahrhunderts hatte Eckhard von Helfenberg das halbe Dorf Wolkersdorf an den Landgrafen von Hessen zu Lehen aufgetragen. 1328 mussten Eckhards Söhne die Hälfte ihrer Besitzungen an Friedrich von Bicken, den Dechanten von Kesterburg verkaufen, der seine Neuerwerbung dem Landgrafen von Hessen zu Lehen auftrug. 1389 konnte der Landgraf die Hälfte von Friedrich II. von Bicken kaufen. Nach dem Aussterben der oberhessischen Linie der Familie von Helfenberg verkaufte der Erbe Rudolf V. von Helfenberg  zu Wolfhagen 1409 den Rest seiner Besitzungen in Wolkersdorf an Landgraf Hermann II. von Hessen. Nach dem Erwerb der Grafschaft Ziegenhain 1450 begann allmählich der Ausbau Wolkersdorfs zum hessischen Herrschaftsmittelpunkt. Seit 1480 war der landesherrliche Baumeister Hans Jacob von Ettlingen unter anderem mit dem Ausbau der Burg beschäftigt. Es entstand ein befestigtes Haus nach dem Grundschema des Hessensteins mit zwei einen ummauerten Hof flankierenden Wohngebäuden. Diese zentrale Anlage wurde zudem mit einer viertürmigen Ringmauer umgeben. Nach dem Brand von Frankenberg 1476 nahmen hier seit dem ausgehenden 15. Jahrhundert die hessischen Amtleute des Amtes Frankenberg ihren Wohnsitz ein. Bis ins 17. Jahrhundert wurde nördlich der Burg ein großer Wirtschaftshof ausgebaut, dessen Grundstruktur noch heute im Hof Wolkersdorf ablesbar ist. Das Schloss wurde im Laufe des Hessenkrieges zwischen 1641 und 1648 mehrfach von Truppen der verfeindeten Parteien erobert und war am Ende des Dreißigjährigen Krieges weitgehend verwüstet. Im späteren 17. und 18. Jahrhundert wurde Wolkersdorf als herrschaftliche Domäne weiter betrieben und an verschiedene „Conductoren“ verpachtet. Um Krieg und Hofhaltung zu finanzieren, ließ Jerome Napoleon das Inventar und das Schloss Wolkersdorf verkaufen. Die Gebäude wurden vom Bottendorfer Zimmermann Conrad Nolte 1813 abgebrochen und die Hölzer an verschiedenen Neubauten verbaut. Zwar wurden nach 1816 vom Kurfürsten die Domänenverkäufe für ungültig erklärt, das Schloss jedoch war bis auf den Wirtschaftshof verschwunden. Die Domäne wurde endgültig 1912 aufgelöst.Die heutige Bebauung des Hofes Wolkersdorf entstand überwiegend in den Jahrzehnten nach dem Verkauf  des Schlosses an private Eigentümer. Die ältesten Gebäude sind das lang gestreckte, zweigeschossige, komplett verschieferte, zum Hof traufständige Fachwerkwohnhaus der Nr.75/77, eine wohl noch Mitte des 19. Jahrhundert entstandene, zur Nr. 77 gehörende und dazu rechtwinklig angeordnete, großvolumige Scheune aus großen Werksteinquadern, die wohl aus Resten des Schlosses errichtet wurde, sowie die den Gesamthof nach Südwesten abschließende Hofanlage der Nr. 81. Die übrigen Wohn- und Wirtschaftsgebäude – teils aus Fachwerk, teils aus Ziegeln – wurden im Laufe des späteren 19. Jahrhunderts in Anlehnung an die früher dort stehenden Gebäudes des Wirtschaftshofes errichtet und bilden mit den älteren eine vollständige Hofrandbebauung, die noch heute einen Eindruck von Größe und Bedeutung der landesherrlichen Domäne Wolkersdorf vermittelt.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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