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Zweigeschossig über hohem Keller stehendes Wohnhaus mit einem, straßenseitig Zwerchhaus und Gauben aufweisendem Walmdach. Fünfachsig organisierte, mit auch überdachten Segmentbogenfenstern ausgestattete, horizontal durch Gesimse gegliederte und mittels Balkon und Porte fenêtre auf der Zentralachse akzentuierte Front. Der im Stil des zweiten Barock überformte Ursprungsbau ist seit 1930 Pfarrhaus bzw. Gemeindezentrum der Erlöserkirche. Kulturdenkmal aus architekturgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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