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Ursprünglich einseitig freistehendes, um 1770 errichtetes Wohnhaus mit Mansarddach. Langgezogene, siebenachsige Fassade mit einer anlässlich der Renovierung von 1972 neu eingebrochenen, auch den Eingangsbereich aufnehmenden Toreinfahrt. Horizontalgliederung der hell verputzten Front durch Sockelzone und profiliertem Gesims in Buntsandstein, aus dem auch die Fenstergewände des Erdgeschosses gefertigt sind. Kulturdenkmal aus architekturgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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