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Barockes, zweigeschossiges Wohnhaus mit Mansardwalmdach, auch im Detail gut erhalten. Verputzter, über massivem Sockel errichteter Fachwerkbau mit fünfachsig angelegter und in der Mitte leicht akzentuierter Hauptfassade. Der Bau war bis 1907 mittig an der Front erschlossen. Kulturdenkmal aus architekturgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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