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Zweigeschossiges, rückwärtig erschlossenes Wohnhaus mit Mansardwalmdach. Verputzter, über deutlichem Sockel stehender, einen leichten Geschossüberstand aufweisender Fachwerkbau. Fünfachsig organisierte, durch den Zusammenzug der seitlichen Öffnungen mittig betonte Hauptfassade. Charakterlich gut erhaltenes, barockes Wohnhaus von 1715. Kulturdenkmal aus architekturgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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