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Zweigeschossiges, verputztes Wohnhaus mit Mansardwalmdach und fünfachsiger Fassade. Auch im Detail (untertrauflagiger Zahnschnittfries und hölzerne Fenstergewände) gut erhaltener, barocker Ursprungsbau von 1715 mit in originaler Disposition, in Frontmitte, befindlichem Eingang. Pfarrhaus der katholischen Kirchgemeinde. Kulturdenkmal aus architekturgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Baum |