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Klassizistischer Rathaus- und Amtsgerichtbau von 1819/1830/1901, ursprünglich wohl nach Entwurf von Friedrich Hess. Heute Sitz der Stadtbibliothek. Dreigeschossiger, hell verputzter Bau mit Walmdach. Horizontal durch Sockelzone und Gesimse in Buntsandstein gegliederte, zweiteilige Hauptfront mit Risalitbildung in der Erschliessungsachse. Sparsam mit einfachen Fensterüberdachungen im Obergeschoss dekorierter Bau, dessen architektursprachliche Ausbildung sich auf das dorische Portal konzentriert. Kulturdenkmal aus orts- und architekturgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |