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Als Doppelhaus konzipiertes, in verputztem Fachwerk erstelltes Wohnhaus mit gaubenbesetztem Mansardwalmdach. Zweigeschossige, über unterschiedlich hohen Sockeln stehende Bauten mit identisch angelegten, je zwei Fensterachsen aufweisenden, ansonsten ungegliederten Hauptfassaden. Die Gebäude stellen gut erhaltene Beispiele der barocken Ursprungsbebauung Dorotheenstraße dar. Kulturdenkmal aus architekturgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |