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Barockes Wohnhaus, bestehend aus zwei über hohen Sockeln stehenden, mit einem gemeinsamen (pro Seite je zwei Gauben aufweisenden) Mansardwalmdach versehenen, zweigeschossigen und verputzten Bauteilen. Die Hauptfassaden jeweils dreiachsig organisiert. Das zur barocken Bebauung zählende Doppelhaus markiert die Ecksituation zu der ehemals als Brunnenplatz dienenden Straßenerweiterung (Fried-Lübbecke-Platz; die dorthin blickende Fassade erhielt erst 1897 linkerhand eine zweite Fensterachse). Kulturdenkmal aus architekturgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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