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1843 errichtetes Wohnhaus, gefügt aus zwei sich identisch präsentierenden, unter dem gemeinsamen Walmdach liegenden Teilen. Zweigeschossige, verputzte Bauten mit klar gezeichneten, je vier Achsen aufweisenden Hauptfassaden. Das Zwerchhaus entstammt dem Umbau von 1953. Das Wohnhaus gehört zur zweiten, um 1850 fertiggestellten Ausbauphase Dorotheenstraße. Durch Lage und Baukonzept vollendete sich mit ihm die im Barock begonnene Gestaltung der nachmalig Fried-Lübbecke-Platz benannten Straßenerweiterung. Kulturdenkmal aus architekturgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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